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Zeitung Wien

Redaktionelle Grundsätze

Woran sich Zeitung Wien hält – bei Menschen und bei der Automatik gleichermaßen.

Stand: 29.09.2026

Anspruch und Verantwortung

Zeitung Wien will zuverlässig, verständlich und fair über Wien berichten. Maßstab für die journalistische Sorgfalt ist der Ehrenkodex für die österreichische Presse. Persönlichkeitsrechte, der Schutz der Identität von Opfern, Verdächtigen und Zeugen sowie die Unschuldsvermutung nach dem Mediengesetz gelten für jeden Text, gleich ob ein Mensch oder die Automatik ihn geschrieben hat.

Die redaktionelle Verantwortung trägt Adam Theodor McKechneay (Chefredakteur). Medieninhaber und Herausgeber nennt das Impressum.

Blattlinie

Zeitung Wien ist ein Online-Nachrichtenmedium für Wien. Es berichtet über das tägliche Geschehen in der Stadt, über Wirtschaft und Startups, über Sport und über Politik – mit dem Blick darauf, was für die Menschen in Wien von Bedeutung ist.

Zeitung Wien ist unabhängig. Keine Partei, keine Regierung, keine Behörde, kein Verband und kein Unternehmen bestimmt, worüber und wie berichtet wird. Zeitung Wien veröffentlicht keine Werbung und nimmt für Inhalte kein Geld.

Zeitung Wien ist überparteilich. Regierung und Opposition, Parteien und Interessenvertretungen werden nach denselben Maßstäben behandelt. Ihre Aussagen werden als Aussagen wiedergegeben und ihrer Herkunft zugeordnet, nicht als feststehende Tatsachen.

Zeitung Wien bekennt sich zur liberalen Demokratie, zum Rechtsstaat und zu den Grund- und Menschenrechten, ebenso zu Österreich als Mitglied der Europäischen Union. Gewalt, Hetze und die Herabwürdigung von Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihres Geschlechts oder ihrer Lebensweise haben in Zeitung Wien keinen Platz.

Nachricht und Meinung werden auseinandergehalten. Berichte stützen sich auf überprüfbare Tatsachen und nennen ihre Quellen. Beiträge, die eine Meinung vertreten, sind als solche gekennzeichnet.

Genauigkeit geht vor Schnelligkeit. Was sich nicht belegen lässt, wird nicht veröffentlicht. Menschen, über die berichtet wird, werden fair behandelt; ihre Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung werden gewahrt.

Fehler werden offen berichtigt. Korrekturen sind im betroffenen Artikel und im öffentlichen Korrekturprotokoll nachzulesen.

Zeitung Wien sagt offen, wie ihre Artikel entstehen. Ein Teil wird automatisiert mit einem KI-System aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt; solche Artikel sind als KI-Text gekennzeichnet. Die Verantwortung für alle Inhalte tragen die Medieninhaber und der Chefredakteur.

Quellen

  • Zeitung Wien stützt sich bevorzugt auf Primärquellen: Behörden, Gerichte, Parlament und Gemeinderat, Unternehmen, Vereine und Verbände, die selbst veröffentlichen, worüber berichtet wird.
  • Jeder Artikel nennt seine Quellen mit Herausgeber, Veröffentlichungs- und Abrufzeit. Fremde Texte werden nicht übernommen; Tatsachen werden eigenständig formuliert, wörtliche Zitate sind als solche gekennzeichnet und kurz.
  • Meldungen von Nachrichtenagenturen und Texte anderer Medien dienen höchstens als Hinweis, nie als Beleg.
  • Aussendungen von Parteien und der Regierung belegen nur, was dort gesagt oder gefordert wird – nicht, dass es zutrifft.
  • Automatisch erstellte Artikel verwenden ausschließlich öffentlich zugängliche, genannte Quellen. Beruft sich ein von einem Menschen verfasster Artikel ausnahmsweise auf eine Quelle, die nicht genannt werden will, kennt der Chefredakteur diese Quelle, und der Artikel erklärt, warum sie nicht genannt wird.

Wie Tatsachen geprüft werden

Lieber eine Meldung weniger als eine unbestätigte: Die angestrebte Zahl von Artikeln ist ein Ziel, keine Pflicht. Was sich nicht belegen lässt, erscheint nicht.

Automatisch erstellte Artikel prüft die Website vor der Veröffentlichung selbst. Sie ruft jede angegebene Quelle eigenständig ab und verlangt, dass Tatsachen, Zahlen, Daten, Namen und Zitate wörtlich darin stehen. Nötig sind mindestens eine Primärquelle und eine zweite, unabhängige Quelle oder die für die Sache zuständige Behörde. Die Website weist Duplikate, veraltete Meldungen, widersprüchliche Angaben und zu enge Anlehnung an fremde Formulierungen zurück. Ob ein Satz inhaltlich genau dasselbe sagt wie seine Quelle, kann diese Prüfung nicht feststellen – deshalb die Kennzeichnung und die nachträgliche Durchsicht durch die Redaktion.

Gibt die Redaktion einen automatisch erstellten Artikel frei, hat ein Mensch Inhalt und Fakten gegen die gespeicherten Quellen geprüft; eine bloße Durchsicht auf Rechtschreibung gilt nicht als Prüfung.

„Redaktion Zeitung Wien“ als Autorin

Artikel ohne Personennamen erscheinen unter „Redaktion Zeitung Wien“. Das sind vor allem automatisch erstellte Artikel. Zeitung Wien erfindet keine Autorinnen und Autoren: Ein Personenname steht nur bei Texten, die diese Person tatsächlich geschrieben hat. Wer hinter der Redaktion steht, zeigt die Seite Redaktion.

KI und Kennzeichnung

Einen Teil der Artikel schreibt ein KI-System aus öffentlich zugänglichen Quellen. Solche Artikel sind nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung gekennzeichnet: Ohne vorherige menschliche Prüfung tragen sie das Etikett „AI · KI-generiert, nicht redaktionell geprüft“, nach Prüfung und Freigabe durch die Redaktion den Hinweis „Mit KI erstellt · redaktionell geprüft“. Die Kennzeichnung lässt sich nicht abschalten.

Alles Weitere – System, Ablauf, aktueller Betriebsmodus und Themen, die nie automatisch erscheinen – steht auf der Seite KI bei Zeitung Wien.

Nachricht und Meinung

Nachrichten berichten, was geschehen ist und wer was sagt. Andere Darstellungsformen tragen ein sichtbares Etikett: „Bericht“, „Hintergrund“, „Analyse“, „Interview“, „Meinung“. Meinungsbeiträge schreiben nur Menschen, unter ihrem Namen; die Automatik erstellt ausschließlich Nachrichten und verwendet keine wertenden Wörter außerhalb von Zitaten.

Politische Berichterstattung

  • Regierung, Opposition und alle Parteien werden nach denselben Regeln behandelt.
  • Aussagen von Parteien und Regierungsstellen werden immer der sprechenden Person oder Stelle zugeordnet und nie als Tatsache übernommen.
  • Ein automatisch erstellter Politik-Artikel braucht neben Aussendungen von Regierung oder Parteien mindestens eine weitere Quelle, etwa die Parlamentskorrespondenz, ein Gemeinderatsprotokoll, ein Gericht oder den Rechnungshof.
  • Die offiziellen Kanäle aller im Nationalrat und im Wiener Landtag vertretenen Parteien sind gleichrangig im Quellenverzeichnis erfasst; ob ein Kanal automatisch abgerufen werden darf, richtet sich nach den Vorgaben seines Betreibers.

Berichte über Kriminalität, Polizei und Gericht

Meldungen der Polizei und über Gerichtsverfahren können automatisch erscheinen – aber nur, wenn alle folgenden Regeln eingehalten sind (§§ 7a und 7b Mediengesetz):

  • Keine Namen, Initialen oder Spitznamen von Verdächtigen, Beschuldigten, Verurteilten, Opfern, Angehörigen oder Zeugen.
  • Keine Fotos dieser Personen.
  • Keine Angaben, die zusammen eine Person erkennbar machen – etwa Hausnummer, Arbeitgeber, Schule oder Verein; der Ort höchstens so genau wie in der amtlichen Meldung.
  • Jeder Tatvorwurf wird als Vorwurf wiedergegeben und zugeordnet („mutmaßlich“, „laut Landespolizeidirektion Wien“); niemand wird vor einem rechtskräftigen Urteil als Täter bezeichnet.
  • Urteile werden als „nicht rechtskräftig“ bezeichnet, solange sie es nicht sind.
  • Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Religion werden nur genannt, wenn sie für den Sachverhalt wesentlich sind.
  • Schlägt eine dieser Regeln an oder bleibt ein Zweifel, erscheint der Artikel nicht automatisch, sondern geht in die Prüfung durch die Redaktion.

Über Suizide berichtet die Automatik nicht.

Fehler, Korrekturen und Zurückziehungen

  • Korrektur: Ein sachlicher Fehler wird im Artikel berichtigt; ein Hinweis beim Vorspann und ein Kasten am Ende nennen, was falsch war und wann es berichtigt wurde.
  • Aktualisierung und Klarstellung: Neue Entwicklungen oder missverständliche Stellen werden mit Datum vermerkt.
  • Kleine redaktionelle Änderungen wie Tippfehler werden ohne Hinweis berichtigt, aber intern protokolliert. Zahlen, Daten und Namen gelten nie als Kleinigkeit.
  • Zurückziehung: Entspricht ein Artikel nicht diesen Grundsätzen, nimmt die Redaktion ihn offline. Seine Adresse meldet dann, dass der Inhalt nicht mehr verfügbar ist, und die Zurückziehung steht im Korrekturprotokoll.

Fehler melden Sie bitte an redaktion@zeitungwien.at.

Gegendarstellung und nachträgliche Mitteilung

Wer durch eine Tatsachenmitteilung in Zeitung Wien betroffen ist, kann eine Gegendarstellung verlangen; wer über ein Strafverfahren berichtet wurde, das eingestellt wurde oder mit Freispruch endete, eine nachträgliche Mitteilung (§§ 9 ff. Mediengesetz). Das Begehren richten Sie schriftlich an die Medieninhaber: per Post an Vivenotgasse 53/DG, 1120 Wien oder per E-Mail an redaktion@zeitungwien.at. Nennen Sie den Artikel, die Aussage, die Sie für unrichtig halten, und Ihren Namen.

Über jedes Begehren entscheidet ein Mensch, nie die Automatik: zuständig ist Adam McKechneay, in Vertretung Jakob Stenger. Eine veröffentlichte Gegendarstellung erscheint unverändert, mit Ihrem Namen, auf einer eigenen Seite mit Verweis im betroffenen Artikel. Solange über ein Begehren nicht entschieden ist, ändert die Automatik den betroffenen Artikel nicht. Mehr unter Kontakt.

Unabhängigkeit, Werbung und Interessen

Zeitung Wien ist nicht kommerziell: keine Werbung, kein Abo, kein Sponsoring. Kommt je bezahlter Inhalt hinzu, wird er als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet.

Nach Angabe der Medieninhaber haben sie derzeit keine eigenen Unternehmen, Produkte, Kunden oder Beteiligungen, die in der Berichterstattung eine Rolle spielen könnten.

Berührt ein Thema eigene Interessen der Medieninhaber, erscheint es nie automatisch; ein von der Redaktion freigegebener Artikel legt den Bezug im Text offen.